Keine Testpflicht mehr für Geboosterte

Ab diesem Donnerstag, 13.01.2022 gelten aktualisierte Corona Regelungen für Halle und Gastronomie:

 

  • Halle
    • Die bislang geltende 2G+ Regelung entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung über eine Auffrischungsimpfung verfügen. Ausschließlich für diesen Personenkreis entfällt damit die Pflicht zum ansonsten obligatorischen Schnelltest.
  • Gastronomie
    • Hier gilt nun ebenfalls die 2G+ Regelung wie in der Halle. Ebenso entfällt für den oben beschriebenen Personenkreis die Pflicht zum Testnachweis.

 

Zu Kontrollzwecken müssen immer Impfnachweis und Personalausweis mitgeführt werden. Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung benötigen zusätzlich einen gültigen, negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.