CORONA
Aktuelle Informationen aus und um den KTC und Tennissport
Ab diesem Donnerstag, 13.01.2022 gelten aktualisierte Corona Regelungen für Halle und Gastronomie:
Zu Kontrollzwecken müssen immer Impfnachweis und Personalausweis mitgeführt werden. Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung benötigen zusätzlich einen gültigen, negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Ab sofort: 2G+ – Regel für unsere Traglufthalle
In unserer Traglufthalle müssen Personen ab dem 28. Dezember 2021 zusätzlich zum Nachweis der Impfung / Genesung sowie einem amtlichen Ausweis, einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Nicht immunisierte Personen dürfen diese Angebote nach wie vor nicht in Anspruch nehmen.
Für Schüler und Schülerinnen unter 14 gilt eine Testpflicht, bis zum Ende der Ferien.