Corona Richtlinien im November 2020

Liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde. 

Mit Beschluss vom 30.10.2020 hat die Bundes- und Landesregierung eine neue Coronaverordnung veröffentlicht. Die Verordnung tritt zum 2.11.2020 in Kraft. 

Diese betrifft auch den Freizeitsport und somit auch unsere Clubanlage. 

Im Anhang findet ihr die neuste Corona Verordnung des KTC sowie die Coronaverordnung des Landes NRW. 

Nachfolgend die wichtigsten Punkte: 

  • Die Tennishalle ist ab dem 2.11.2020 geschlossen. 
  • Gastronomie, Duschen und Umkleidekabinen sind ab dem 2.11.2020 geschlossen. 
  • Die Tennisplätze 1,2, und 5 bleiben – so lange es die Witterung erlaubt – zum Spielbetrieb geöffnet. 
  • Es darf nur Einzel mit Personen aus 2 verschiedenen Haushalten gespielt werden. Doppel darf ausschließlich nur mit Personen aus 1 Haushalt gespielt werden. Bitte unbedingt beachten!!! 
  • Die Toiletten oben im Clubhaus sind geöffnet und sind nach den beiliegenden Regeln zu betreten. 
  • Der Defibrillator wird in den Vorraum vor den Toiletten gestellt. 
  • Medenspiele werden bis zum 30.11.2020 ausgesetzt. 

Bitte pflegt die Plätze gut – sie sind durch die vielen Regenfälle sehr weich. 

Da die laufenden Kosten der Halle weiter laufen, prüfen wir zum Ende der Hallensaison eine mögliche Gutschrift der entfallenden Stunden. Wir bitten um Verständnis. 

Wir hoffen, dass Anfang Dezember – zumindestens ein beschränkter – Hallenbetrieb wieder möglich ist. 

Bleibt alle gesund. 

Mit sportlichem Gruß

Peter Kranen 

  1. Vorsitzender und Coronabeauftragter